Dienstag, 14. Dezember 2021

„Umsetzung des Einheimischenmodells für das Baugebiet In der Krimling“

 


  „
Umsetzung des Einheimischenmodells für das Baugebiet In der Krimling“

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 

 

Der Magistrat wird vor Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „In der Krimling“ beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag mit den Eigentümern abzuschließen, welcher die Grundsätze für eine Umsetzung eines Einheimischenmodells beinhaltet.

Für die Erarbeitung der Grundsätze wird eine Arbeitsgruppe, bestehend aus einem Mitglied je Fraktion gebildet, welche im Anschluss an den Magistrat übergeben werden.

Die Inhalte des städtebaulichen Vertrags werden allen Stadtverordneten vor Beschlussfassung zum Bebauungsplan zugänglich gemacht.

Begründung:

In der ersten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung wurde der einstimmige Beschluss gefasst, den Magistrat mit der Prüfung zur Umsetzung eines Einheimischenmodells zu beauftragen. Für die Umsetzung ist es nicht zwingend notwendig, dass die Stadt Flörsheim im Besitz der Grundstücke ist. Ein geeignete Alternative stellt der städtebauliche Vertrag dar, in welchem eine Vergabe der Objekte durch die Stadt und eine Pflicht zur Veräußerung der Objekte vertraglich abgesichert werden können. 

Mittels eines durch die Stadt koordinierten Vergabeprozesses könnte eine priorisierte (nicht ausschließliche) Vergabe an Familien und Interessenten aus Flörsheim ermöglicht werden. Es könnte ebenfalls ein fairer Prozessablauf für alle Interessenten geschaffen werden, da im Rahmen des Vergabeverfahrens alle Interessenten bis zu einer definierten Frist die Möglichkeit einer Bewerbung erhalten und das neu entwickelte Bauland tatsächlich für die Schaffung von weiterem Wohnraum genutzt wird.